Triebfahrzeugführer (Modul ABTFZF 01)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Sprachkenntnisse: deutsch
- Sonstiges: Gesundheitliche und psychische Eignung
Rahmenbedingungen
Die Ausbildung enthält mindestens zwei Theorietage, an denen das Triebfahrzeug sowie ein Waggon für Schulungszwecke in der Anschlussbahn zur Verfügung zu stellen sind. Bei der praktischen Ausbildung hat der Teilnehmer das Fahrzeug selbstständig unter Aufsicht eines erfahrenen Triebfahrzeugführers zu steuern.
Die erleichterte Abschlussprüfung gem. TFVO § 27 wird nach einer Gesamtausbildezeit von mindestens 40 Stunden abgenommen.
Inhalte
- Grundlagen des mechanischen Aufbaues von Eisenbahnfahrzeugen
- Grundlagen Dieseltriebfahrzeuge
- Grundlagen Bremstechnik
- Relevante Bestimmungen der Betriebsvorschrift des Anschlussbahnbetreibers
- Arbeitnehmerschutz
Dauer
Je nach Größe der Anschlussbahn mindestens 40 Stunden.