Triebfahrzeugführer (Modul ABTFZF 02)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sprachkenntnisse: deutsch
  • Sonstiges: Gesundheitliche und psychische Eignung

Rahmenbedingungen

Die Ausbildung wird in einem Theorie- und einem Praxisteil abgehalten. An den Theorietagen ist das Triebfahrzeug vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die praktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht eines erfahrenen Triebfahrzeugführers. Die Länge der Ausbildungsteile ist abhängig von der Größe der Anschlussbahn, sowie dem Umfang der technischen Gegebenheiten des Triebfahrzeuges.

Inhalte

  • Grundlagen des mechanischen Aufbaues von Eisenbahnfahrzeugen
  • Aufbau und Funktion von Dieseltriebfahrzeugen
  • Technische Vorschriften und Bedienungsvorschriften
  • Bremstechnik und Sicherheitseinrichtungen
  • Relevante Bestimmungen der Betriebsvorschrift des Anschlussbahnbetreibers
  • Arbeitnehmerschutz

Dauer

Die Dauer richtet sich nach der Größe der Anschlussbahn.